AGBs
I. Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Lieferanten gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen; davon abweichende oder dem entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden oder Lieferanten sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
2. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3. Unsere Angebote sind freibleibend; sie müssen innerhalb von sechs Wochen, ab Angebotsdatum gerechnet, angenommen werden. Angebotsannahme kann auch durch Auftragserteilung erfolgen. Ein Vertrag kommt aber erst durch Auftragsbestätigung bzw. Ausführung des Auftrages zustande.
4. Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch unsere Kunden ist grundsätzlich unzulässig.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon nicht berührt. Sollten unsere Bedingungen oder Teile daraus dem AGB-Gesetz widersprechen, so gelten sie nur gegenüber Kaufleuten.
6. Lieferung erfolgt ausschließlich in kompletten Original-Verpackungen.
7. Nach dem Datenschutzgesetz ist es uns erlaubt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten zu speichern; die Verwendung der von uns gespeicherten Daten erfolgt ausschließlich nach den gesetzlich zulässigen und vertraglich notwendigen Bedingungen. Mit der Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen gilt unser Kunde als darüber informiert, daß über ihn für die gegenseitige Geschäftsbeziehung notwendige Daten gespeichert wurden.
8. Für die Geschäftsbeziehung gilt grundsätzlich deutsches Recht.
II. Preise
1. Unsere Preise sind Netto-Preise; die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweils geltenden Prozentsatz gesondert berechnet.
2. Grundsätzlich werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Preise zuzüglich Steuern berechnet.
3. Unsere Preise verstehen sich frei Auslieferungslager bzw. ab Werk, wenn nicht ausdrücklich eine andere Preisstellung vereinbart ist.
4. Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen (Sonderprodukte und/oder deren Bedruckung) sind die Kosten für Schneidewerkzeuge, Klischees, etc. grundsätzlich vom Kunden zu tragen.
5. Bei einem Netto-Auftragswert von weniger als € 500.- berechnen für die anfallenden Versandkosten, über € 500.- Netto-Auftragswert erfolgt die Lieferung frachtfrei.
III. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 20 Tagen netto Kasse bzw. innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, unabhängig vom Wareneingang und dem Recht etwaiger Mängelrügen.
2. Die Zahlungsfrist läuft grundsätzlich vom Tag der Versand-Bereitstellung an.
3. Auf den Rechnungen sind die Zahlungsfristen zusätzlich angegeben, bis zu denen der Rechnungsbetrag, eventuell nach Abzug von Skonto, auf einem unserer Geschäftskonten gutgeschrieben sein muß. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich, nicht die Einreichung des Zahlungsbeleges.
4. Auch bei anders lautenden Bestimmungen unseres Kunden sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf etwaige entstandene Kosten und Zinsen, dann auf die älteren offenen Rechnungen anzurechnen.
5. Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag unserer Forderung an Zinsen in Höhe des uns in Rechnung gestellten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
6. Wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen können, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und/oder zusätzlich Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, insbesondere für noch offene Bestellungen.
7. In den vorgenannten Fällen sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beantragen.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen, einschließlich etwaiger Nebenkosten, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
2. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu veräußern, solange er sich nicht uns gegenüber in Verzug befindet.
3. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind ihm untersagt.
4. Seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an verarbeiteten bzw. vermischten Waren tritt uns der Kunde schon jetzt ab; er ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung den beteiligten Dritten gegenüber bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unserer Ansprüche notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
5. Von einer Pfändung oder jedweder anderer Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
V. Lieferung
1. Als Lieferfrist wird, je nach Vereinbarung, der wahrscheinliche Tag der Verladung bzw. Auslieferung der bestellten Ware bezeichnet.
2. Verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
3. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von mindestens acht Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weiter gehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
4. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.
5. Unvorhersehbare Hindernisse und Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen uns zu angemessener Verlängerung der Lieferfrist nach Wegfall des Hinderungsgrundes, ohne dass wir für etwa durch die Verzögerung entstandene Schäden ersatzpflichtig werden.
6. Ereignisse, die die Vertragsgrundlage ganz oder teilweise in erheblichem Maß verändern oder einschränken, gleichgültig, ob sie beim Kunden oder uns bzw. unseren Zulieferern eintreten, berechtigen uns, den Vertrag unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder teilweise den veränderten Umständen anzupassen.
VI. Versand
1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden; die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Lieferwerks bzw. Auslieferungslagers, an den Kunden über.
2. Mangels besonderer Anweisung sind wir berechtigt, nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftungsübernahme die schnellste und kostengünstigste Versandart selbst zu wählen.
3. Mehrkosten für besondere Versendung (Eil- oder Expreßgut, etc) trägt der Kunde.
4. Wenn versandfertige Ware nicht sofort abgerufen oder abgeholt wird oder wenn der Transport zeitweise oder dauernd unmöglich ist, wird der vereinbarte Kaufpreis trotzdem fällig.
5. In den unter 4. genannten Fällen sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wobei eine Haftung für schädigende Einflüsse (Transport, Witterung, etc.) auf die Ware ausgeschlossen ist.
VII. Gewährleistung, Haftung
1. Die Qualität der gelieferten Ware hängt entscheidend von den zur Verfügung stehenden Rohstoffen ab; Qualitätsabweichungen sowie Farbveränderungen sind deshalb nur dann von uns zu vertreten, wenn sie unter den Marktgegebenheiten vermeidbar gewesen wären.
2. Für die Haltbarkeit von Druckfarben auf Kunststoff- und Metallprodukten übernehmen wir keine Gewähr.
3. Beanstandungen sind unverzüglich nach Warenerhalt, spätestens jedoch nach fünf Arbeitstagen, zu unserer Kenntnis zu bringen; bei offen erkennbaren Beschädigungen müssen Art und Umfang der Beschädigung auf dem Frachtbrief/ Lieferschein vermerkt und vom Beauftragten des Frachtführers (Fahrer) bestätigt werden.
4. Mängel oder Beschädigungen eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder zur ganz oder anteilig verzögerten Zahlung des in Rechnung gestellten Kaufpreises.
5. Bei rechtzeitiger und vertragsgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl entweder Ersatz oder schreiben den Gegenwert gut; weiter gehende Ansprüche (Schadenersatz, Konventionalstrafen, etc.) sind ausgeschlossen.
6. Die Eignung der von uns gelieferten Waren für einen bestimmten Verwendungszweck kann nicht garantiert werden.
7. Schadenersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, insbesondere Produkthaftung, bestehen gegen uns zur bei nachgewiesener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung und auch nur, soweit nicht der Hersteller der von uns gelieferten Ware aus den gleichen Gründen haftet. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung
8. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie auf unsachgemäße Behandlung, Wartung, Bedienung oder Handhabung durch den Kunden oder Dritte sowie auf normale Abnutzung oder Transportschäden zurückzuführen sind. VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 93354 Siegenburg. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwerts für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden mittelbaren und unmittelbaren Streitigkeiten nach unserer Wahl das Amts- oder Landgericht in 18237 Regensburg.